Sexuelle Grenzverletzer & Sexualstraftäter

Sexuelle Grenzverletzer & Sexualstraftäter

Dieses Hilfeangebot richtet sich speziell an geistig beeinträchtigte Jugendliche und Erwachsene, die zu Hause, in Heimen oder anderen Wohnmöglichkeiten leben und sich grenzverletzend verhalten. Beratungsziel ist die Auseinandersetzung mit den begangenen sexualisierten Übergriffen und die dauerhafte Veränderung des Verhaltens. Gerade bei dieser Zielgruppe ist es wichtig, dass Bezugspersonen (Eltern, Betreuer, Amtspfleger, etc.) in die Beratungsarbeit mit einbezogen werden und sich fachlich zum Thema fortbilden.

Wie auch bei geistig nicht behinderten Sexual(straf)tätern heißt das Ziel eine (größtmögliche) Verantwortungsübernahme. Auch mit dieser Zielgruppe werden Sicherheitspläne erstellt, die sexualisierten Übergriffe im Detail besprochen, etc. Dabei werden eine Ansprache gewählt und Methoden eingesetzt, die dem jeweiligen Potential der geistig beeinträchtigten Klienten angepasst sind.

Weitere Inhalte der Einzelarbeit sind:

      • Kenntnisse über den eigenen Körper und deren Funktionen zu erhalten
      • Sexualaufklärung
      • sich Wissen im Umgang mit der eigenen Sexualität anzueignen
      • eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und zu artikulieren
      • Ansprüche und Bedürfnisse anderer Menschen besser einschätzen zu können
      • Abgrenzung lernen und sich besser vor Übergriffen und Missbrauch zu schützen
      • Unterstützung, Betreuung und Schutz in schwierigen Situationen zu erhalten
      • das Selbstwertgefühl zu steigern


Auch als Prävention!

Häufig sind bei geistig beeinträchtigten Personen schon im Vorfeld „Warnzeichen“ zu erkennen, die ebenfalls eine Teilnahme an diesem Angebot nahelegen. Dazu gehören:

      • Vermehrter Pornografie-Konsum
      • deutliches sexuelles Interesse an Jüngeren
      • Gewaltfantasien
      • Probleme mit Nähe und Distanz
      • auffallend sexualisierte Sprache
      • unbeholfene Kontaktaufnahmen zu Frauen.
Zielgruppe: Jugendliche oder Erwachsene mit geistiger Behinderung (in Einrichtungen oder zu Hause)
Umfang/Dauer: je nach Bedarf
Vorraussetzungen: Vorgespräch, bei dem ein Mindestmaß an geistigen Fähigkeiten und Kommunikationsfähigkeit geprüft wird. Der Transport der Klienten von und zur Fachstelle muss sichergestellt sein!
Kosten:

Gesetzliche Grundlage:

2 Fachleistungsstunden pro Woche

KJHG § 27a (jugendliche und junge Erwachsene) oder SGB XII § 67 (Leistungsempfänger nach SGB)