Jugendliche Grenzverletzer & Sexualstraftäter
Diese heilpädagogische Einzelmaßnahme richtet sich an Jugendliche, die sexuell motivierte Grenzverletzungen oder Sexualstraftaten im Sinne des StGB begehen.
Die nach Aufdeckung der Taten häufig krisenhaft zugespitzte Lebenssituationsoll beruhigt werden, Informationen über Konsequenzen und ein mögliches Strafverfahren gegeben werden.
Grundsätzlich hat die Behandlung jugendlicher Sexualtäter das Ziel, Wiederholungen sexualisierter Gewalthandlungen vorzubeugen und eine mögliche Verfestigung eines gewalttätigen Verhaltensmuster zu verhindern.
Dazu soll durch eine Herausarbeitung der Bedeutung der Tat(en), deren Ursachen und deren sozialer wie biografischer Kontext ermittelt werden. Bei kindlichen und jugendlichen Grenzverletzern besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich eigene Gewalterfahrungen und Traumata unmittelbar in der Tat ausdrücken.
Besondere Aufmerksamkeit ist daher der jeweiligen Opfergeschichte der Jugendlichen zu geben, ohne die begangene Gewalttat zu bagatellisieren. Neben einer detaillierten Analyse des Tatgeschehens und einer Konfrontation mit Tat und Folgen wird zur Feststellung des Tätertypus eine Diagnostik durchgeführt. In der zweiten Phase werden persönliche Lebenssituation und -problematiken behandelt, alternative Verhaltensweisen (z.B. in der Anbahnung von Kontakten zu möglichen Partnerinnen/Partnern) vermittelt und evtl. Entwicklungsdefizite bearbeitet.
Zielgruppe: | weibliche & männliche Jugendliche |
Alter: | Von 14 bis 18 Jahren |
Umfang: | 1 x pro Woche ein Termin Einzelarbeit (60 Minuten) |
Dauer: | nach Bedarf (in der Regel 6 Monate bis 2 Jahre) |
Kosten: | 2 – 4 Fachleistungsstunden pro Klient/Woche |
Ausschluss: | Von der Maßnahme ausgeschlossen sind Jugendliche, bei denen eine körperliche oder seelische Krankheit gemäß SGB V und im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien und der Heilmittelverordnung vorliegen. |
Gesetzesgrundlage: | KJHG § 27a nach SGB VIII |