Sexualstraftäter

Sexualstraftäter

Der Arbeitsansatz der Fachstelle kombiniert verschiedene sozialpädagogische und therapeutische Methoden (wie kognitive Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Systemische Familientherapie u.a.) und übernimmt Elemente aus bewährten Behandlungsansätzen.

Nach einer Explorationsphase, welche u.a. eine Diagnostik, eine Anamnese, und die Herausarbeitung von Zielen umfasst, folgt in der Behandlungsphase
die Auseinandersetzung mit den Sexualdelikten und die Verantwortungsübernahme für die Tat und deren Folgen.


Inhalte der Einzelarbeit sind:

      • Erstellung eines Sicherheitsplanes zum Opferschutz
      • Förderung der Verantwortungsübernahme für die Tat und deren Folgen
      • genaue Rekonstruktion der Tat und Wahrnehmung von auslösenden Faktoren für Sexualstraftaten
      • Vermittlung der Opferperspektive
      • Vermittlung von Wissen über Sexualität und Partnerschaft
      • Förderung von Empathie
      • Förderung weiterer sozialer Fähigkeiten
      • Unterstützung bei akuten Notlagen und Hilfe bei der Vermittlung spezieller Hilfen (z.B. bei Suchtproblematik, Verschuldung, Rechtsstreitigkeiten)

Weitere Bestandteile der Teil der Behandlung sind darüber hinaus:

      • Eine 3-stündige Diagnostik durch eine externe psychologische Fachkraft
      • Eine langfristige Nachsorge (monatliche) oder halbjährliche Termine für die Dauer von 2-4 Jahren)
Zielgruppe: • Männer und Frauen
• Selbstmelder
• Verurteilte
• Täter mit einer gerichtlichen Weisung
Alter: ab 18 Jahren
Umfang: 1 x pro Woche ein Termin Einzelarbeit (60 Minuten)
Dauer: nach Bedarf ( in der Regel 6 Monate bis 2 Jahre)
Kosten: Honorar-Satz für 1 Std. (für Selbstzahler) oder 2 Fachleistungsstunden pro Klient/Woche
Ausschluss:

Klienten, die
• psychisch erkrankt sind oder eine  Persönlichkeitsstörung
haben
• aufgrund einer Suchtmittel-Abhängigkeit nicht in der Lage
sind, Inhalten der Behandlung zu folgen;
• ein zu hohes Rückfall-Risiko für eine ambulante Arbeit
darstellen.
• von der laufenden Behandlung ausgeschlossen werden:
• bis zur fünften Sitzung das Tatge schehen vollständig
leugnen;
• sich wiederholt einer Mitarbeit verweigern.