Leitlinien

Leitlinien

      • Jeder Schritt unserer Arbeit ist dem Schutz von Opfern verpflichtet.
      • Leitgedanke unserer Arbeit ist es, Tätern Grenzen zu setzen, sie in Verantwortung zu nehmen und Veränderung zu ermöglichen. Grundlage unserer Arbeit mit Tätern ist ein Respekt vor dem Klienten und zugleich eine deutliche Verurteilung der Tat(en).
      • Das Verstehen der Ursachen und Erscheinungsformen von Gewaltverhalten ist ein wesentlicher Bestandteil von Prävention und stellt keine Entschuldigung des Gewaltverhaltens dar.
      • Gewalt ist ein Ausdruck von interpersonalen und strukturellen Machtverhältnissen. Das überwiegend männliche Jugendliche und Männer Formen sexualisierter und körperlicher Gewalt anwenden und mehrheitlich Männer als Täter häuslicher Gewalt in Erscheinung treten, bedeutet für uns, den Gender-Aspekt in der Analyse der Genese von Gewalt wie auch in den Behandlungsansätzen zu berücksichtigen.
      • Leidensdruck, Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft sind bei Tätern sexualisierter oder körperlicher Gewalt in der Regel verdeckt oder nicht vorhanden. Wir akzeptieren die Arbeit mit Menschen, die zunächst nicht aus freiem Willen zu uns kommen.
      • Grundlage unserer Arbeit mit Tätern ist ein Respekt vor dem Klienten und zugleich eine deutliche Verurteilung der Tat.
      • Wichtigstes Arbeitsmittel in der psychosozialen Arbeit – auch die mit Tätern – ist eine vertrauensvolle (Arbeits-)Beziehung zum Klienten. Ein Vertrauensschutz ist auch hier ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Dieser Vertrauensschutz wird jedoch eingeschränkt, wenn andere Menschen bedroht oder geschädigt werden.
      • Personale Gewalt ist in erster Linie ein erlerntes Verhalten. Neben beraterischen und therapeutischen Methoden kommen in unserer Arbeit pädagogische Elemente zum Tragen.
      • Wir kooperieren mit Polizei, Justiz, Jugendämtern und Opferschutz-Einrichtungen.
      • Für uns ist die fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Hilfeeinrichtungen ein wichtiges Anliegen.
      • Täter mit einer Erkrankung, die heiltherapeutisch behandelt werden müssen, können in der Fachstelle nicht versorgt werden.