Selbstverständnis

Selbstverständnis

19 Jahre Täterarbeit als Opferschutz: eine Standortbestimmung

Täterarbeit ist nicht populär. In der Öffentlichkeit wird beklagt, dass „zu viel“ für die Täter gemacht wird, während die Opfer von Gewalttaten häufig ohne ausreichende Hilfe bleiben. Auch würde zu viel Verständnis für Täter gezeigt, wenn z.B. innerhalb einer Therapie nach den Ursachen der Gewalt gefragt wird. Täter – insbesondere Kindesmissbraucher – gehören hart bestraft, weggesperrt und am besten nicht mehr freigelassen.

Die gebotene Differenzierung zwischen unterschiedlichen Taten und verschiedenen Tätertypen geht dabei verloren; rechtstaatliche Prinzipien (wie die Unschuldsvermutung) und demokratische Grundwerte werden erschreckend schnell über Bord geworfen.

Täterarbeit ist aktiver Opferschutz

Außer Frage steht, dass Opfer von Gewalttaten häufig noch immer keine ausreichende Unterstützung bekommen und dass unser Hilfesystem für die Opfer noch immer gravierende Mängel aufweist. Die Fachstelle beteiligt sich in vielfältiger Weise an der Verbesserung von Hilfestrukturen, z.B. durch Mitarbeit an Leitlinien und Handreichungen oder durch Hilfe bei der Einführung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen. Dabei zeigt sich, wie wertvoll die Berücksichtigung von Täterstrategien und Täterwissen für die Entwicklung von strukturellen Schutzmaßnahmen sein kann.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt jedoch in der direkten, pädagogisch-therapeutischen Arbeit mit den Gewalttätern. Ziele dieser Arbeit sind:

      1. eine Wiederholung des Gewaltverhaltens zu vermeiden (Rückfall-Vermeidung)
      2. der Heilung des aktuell betroffenen Opfers zuzuarbeiten und – soweit möglich – eine Wiedergutmachung zu ermöglichen.
      3. Die Lebenssituation der Klienten zu verbessern.

Was heißt: „opfergerechte“ Täterarbeit?

Gemäß unserer obersten Leitlinie ist jeder Schritt in der Arbeit mit dem Täter dem Opferschutz verpflichtet. Sicherheit geht vor, Vorrang haben die Bedürfnisse der Opfer. Betroffene haben ein Recht auf Wut- und Rachegefühle und Strafbedürfnis. Sie haben einen Anspruch darauf – so sie es wünschen – vom Täter in Ruhe gelassen zu werden und in Sicherheit vor ihm zu sein. Opfer haben aber ebenso ein Recht auf eine Chance zur Vergebung und Versöhnung; immerhin sind die meisten Gewalttäter keine Fremden, sondern stehen in enger Beziehung zu den Opfern oder kommen aus dem sozialen Umfeld.

Nicht zuletzt haben Opfer Fragen, die ihnen nur der Täter beantworten kann: Warum hast Du das gemacht? Warum ich? Warum hast Du mein „Nein“ nicht respektiert? Wie soll das weitergehen mit uns?

In unserer Praxis erleben wir nicht selten, wie dankbar Betroffene (und Angehörige) sind, wenn sie von unserer Seite kontaktiert werden und – sehr behutsam und begleitet – ein Dialog zwischen Opfer und Täter beginnt.

Die Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen für das Opfer, die Vermittlung der Opferperspektive in der Tätertherapie, das Zuarbeiten für die Heilung des betroffenen Opfers (z.B. durch die Offenlegung der Täterstrategien) – all dies sind Elemente einer opfergerechten Täterarbeit.

So erhält das Opfer die Chance – anders als im Strafverfahren – vom Objekt („Beweismittel“) zum Subjekt zu werden und letztendlich den Opfer-Status hinter sich lassen.

Wichtig ist uns zudem eine Kooperation mit Hilfeeinrichtungen für Opfer, um sich fallbezogen auszutauschen und auf struktureller Ebene den Opferschutz zu verbessern.

Wie kann man Gewalttäter helfen, sich zu verändern?

Die Arbeit mit Verursachern von Gewalt bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle. Die unmittelbare Verletzung anderer macht den Klienten zu einem „Fremdschädiger“. Dieser Umstand unterscheidet die Täterarbeit elementar von anderen Hilfsansätzen, weil die Sicherheit und das Wohlergehen der aktuell Geschädigten wie auch das von potentiellen Opfern fortlaufend mitgedacht werden muss.

In der Regel kommen die Klienten nicht freiwillig in unsere Einrichtung. Problembewusstsein, Behandlungsmotivation und Leidensdruck sind kaum oder gar nicht vorhanden. Weil also eine intrinsische Motivation (zunächst) nicht vorhanden ist, bedarf es bei unserer Zielgruppe eines äußeren Drucks durch das soziale Umfeld (z.B. Eltern, Ehefrauen) oder einer Kontroll-Instanz (z.B. Jugendamt) oder einer Strafverfolgungs-Behörde (z.B. Polizei oder Gericht).

Nahezu jede Gewalthandlung wird von den Verursachern „gerechtfertigt“ und ist eingebettet in ein gewaltförderndes Glaubenssystem. Diese innere Legitimationen und falschen Überzeugungen gilt es in der Arbeit mit Tätern herauszuarbeiten und zu korrigieren. Dazu bedarf es einer klaren, faktenreichen und nachdrücklichen Konfrontation.

Einsicht und Verhaltensänderungen sind jedoch nachhaltig nur zu erreichen, wenn diese Konfrontation eingebettet ist in einem Vertrauensverhältnis und in einer Arbeitsbeziehung zum Klienten. Dies geschieht durch eine Haltung seitens des Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche von Respekt und Mitgefühl gegenüber dem Klienten geprägt wird.

Dieser Respekt drückt sich u.a. dadurch aus, dass jeder Schritt in der Täterarbeit für den Klienten transparent ist und den Klienten verständlich gemacht wird – was nicht immer gleichbedeutend mit einem Einverständnis seitens der Klienten ist.

Die grundsätzliche Herausforderung in der Arbeit mit Tätern besteht also darin,

      1. Sicherheitsanforderungen,
      2. Bedürfnisse der Betroffenen,
      3. Bedürfnisse der Täter und
      4. objektive, von außen definierte Ziele einer Maßnahme oder Therapie in Gleichklang zu bringen.

Wichtig: Qualitätsmanagement

Professionelle, welche in einem ambulanten Setting arbeiten, müssen sich immer der Tatsache bewusst sein, dass ihre Klienten in Freiheit rückfällig werden können. Unsere Aufgabe ist es, dieses Risiko so weit wie möglich zu vermindern. Die Fachstelle führt dazu folgende Maßnahmen durch:

      • Erstellung eines Sicherheitsplanes („Grenzen setzen“), der die Situation und die Bedürfnisse der aktuell Geschädigten berücksichtigt.
      • Ständige Verbesserung der Arbeitsmethoden und der Instrumente zur Einschätzung von Gefährlichkeit (Diagnostik, Rückfall-Prognose)
      • Erhöhung der Fallkompetenz durch Beschaffung von Informationen (z.B. Einsicht in die Ermittlungsakte, Gespräche mit anderen Fallbeteiligten wie Polizei, Justiz, Eltern, Opferschutzeinrichtungen, Betreuer) und Kooperation (Austausch über Fallverlauf).
      • Partielle Aufhebung der Schweigepflicht (wenn Opferschutz gefährdet ist) und Einschränkung des Datenschutzes bei den Klienten.
      • Intensive Fallbesprechungen im Team plus externe Supervision
      • Teilnahme an Fortbildungen und Kongressen, sowie der Austausch mit Kollegen/Kolleginnen aus anderen (auch internationalen) Projekten in diesem Arbeitsfeld
      • Hohe Anforderungen an die Mitarbeiter, die neben einer fundierten Berufsausbildung im psycho-sozialen Bereich spezielle Kenntnisse und Weiterbildung in der Täterarbeit aufweisen müssen.

Dies sind (einige) unsere Qualitäts-Standards einer opfergerechten Täterarbeit. Das isolierte Arbeiten mit einem Fremdschädiger, ohne Austausch und ausreichende Informationen, unter Beibehaltung eines strengen Datenschutzes und einer unbedingten Schweigeverpflichtung, halten wir für kontra-produktiv und gefährlich.

Vor nunmehr 20 Jahren prägte Raye Wyre, einer der Pioniere einer modernen Arbeit mit Sexualstraftätern in England, folgendes Bild:

Wir, die wir im Hilfesystem Opfer von Gewalttätern retten, stürzen uns jeden Tag in einen reißenden Fluss, in dem die Opfer um ihr Heil und Überleben kämpfen. Mit großen Mühen versuchen wir diese Menschen aus dem Fluss zu retten.

Wann fangen wir endlich an, die Männer, die oben am Fluss die Kinder und Frauen [und Männer, Anm. Fachstelle] in das Wasser werfen anzusprechen und sie an ihrem Tun hindern?“

Die Fachstelle für Gewaltprävention versucht nun seit 10 Jahren, diese Männer anzusprechen und ihnen „in den Arm fallen“: um sie an ihren Taten zu hindern, um mit ihnen in Kontakt zu gehen und um sie „zu berühren“ – denn nur so kann eine nachhaltige Veränderung erreicht werden.

Ausgrenzen, skandalisieren und pathologisieren: der gesellschaftliche Reflex auf sexuelle Gewalttaten.

Eine Dämonisierung von Sexual(straftätern, wie sie sich in Begrifflichkeiten wie „Bestien“, „Kinderschänder“ und „Perverslinge“ ausdrückt, dient der Abgrenzung und einem kollektiven Rache- und Strafbedürfnis genauso wie des eigenen „Reinwaschens“ und der Verantwortungsabwehr.

Auch die Maßlosigkeit, mit der bei minderschweren Fällen nicht selten die Folgen und Verletzungen der Opfer beschrieben werden, dient letztendlich einer Überhöhung von Gewalttätern: je größer der Schaden, desto abscheulicher der Täter (et vice versa). Ein inflationärer Gebrauch des Begriffes „Traumatisierung“ oder die Behauptung, jeder sexuelle Kindesmissbrauch sei ein „Seelenmord“, wird dem Empfinden vieler Betroffenen eben nicht gerecht.

Die Individualisierung der Gewaltproblematik entledigt die Gesellschaft über strukturellen Ursachen von Gewalthandeln zu reflektieren. Besonders deutlich wird dies bei einer pauschalen Pathologisierung von Sexualstraftätern. Dabei findet Volkes Meinung („Die sind doch krank im Kopf, die sind pervers“) ihre Entsprechung im Hilfesystem: überwiegend werden Sexualstraftäter in Deutschland im medizinisch-psychiatrischen Bereich behandelt. Doch auch vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem Bereich der Neuro-Biologie und unbesehen der Tatsache, dass es vereinzelt psychisch kranke Sexualstraftäter gibt: sexualisierte wie körperliche Gewalttaten sind vor allem ein soziales Problem – von ganz normalen Männern.

Die genüssliche Darstellung von Gewaltexzessen, die Scheinheiligkeit, mit der beispielsweise sexuell missbrauchte Minderjährige in den Medien präsentiert werden und das häufig populistische Reagieren auf Einzelfälle gehen Hand in Hand mit dem Schutz von Tätern.

Eine Gesellschaft …

… die Gewalt regelrecht zelebriert (z.B. im Sport und in der Unterhaltungsindustrie),

… die Jugendliche marginalisiert und sich selbst überlässt,

… die Jungen und Mädchen noch immer überholte Geschlechtsrollenstereotype
vermittelt,

… die eine freie Entfaltung der Sexualität noch immer behindert,

… die ihren Mangel an Opferempathie täglich demonstriert,

verhält sich wie ihre „Symptomträger“: verantwortungslos.

Die Fachstelle wird auch weiterhin– neben der konkreten Ansprache und Behandlung einzelner Gewalttäter – Projekte zur primären Prävention durchzuführen, z.B. durch Angebote zur Entwicklung von Schutzkonzepten in der kinder- und jugendnahen Arbeit. Wir werden weiterhin an strukturellen Verbesserungen zum Opferschutz beitragen (in Gremien, in Kooperation mit Behörden) und wir werden unseren Beitrag zu einer Versachlichung der öffentlichen „Diskussion“ leisten.

Wir meinen, dass der Arbeitsansatz der Fachstelle auch ein Rezept für den gesellschaftlichen Umgang mit der Gewaltproblematik sein kann:

Grenzen setzen – verantwortlich machen – Veränderung ermöglichen.