Sexuell übergriffige Kinder

Sexuell übergriffige Kinder

Die Arbeit mit sexuell grenzverletzenden Kindern ist in mehrfacher Hinsicht mit besonderen Problemen verbunden: Sie erfordert eine sichere fachliche Abgrenzung zwischen sexuellem Neugierverhalten und sexueller Grenzverletzung/sexueller Gewalt Sie braucht eine Konzeption, die dem Doppelcharakter sexueller Grenzverletzungen durch Kinder gerecht wird: nämlich Delikt und Symptom zugleich zu sein.

Der pädagogische Alltag mit sexuell grenzverletzenden Kindern konfrontiertmit einer Gewaltform, die von vielen Fachkräften als besonders unerträglichempfunden und in der Jugendhilfe bisher zu wenig beachtet wird. Häufig werden die sexuell übergriffigen Kinder stigmatisiert und von Einrichtung zu Einrichtung verlegt, ohne dass sie eine pädagogisch/sozial-therapeutische Hilfe bekommen. Das Risiko einer längerfristigen, „Täterkarriere“ wird dadurch erhöht und die Chancen einer frühen Korrektur des sexuell übergriffigen Verhaltens vertan.

Die Methoden richten sich stark nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder. Während für jüngere Kinder das Spiel sowohl Ausdrucksform als auch zielführende Methode ist, kann mit den älteren Kindern anhand von Fragebögen und Übungen gearbeitet werden. Im Zentrum stehen der Beziehungsaufbau und die Herstellung eines vertrauensvollen Verhältnisses zum Berater.

Unabdingbar ist die Einbeziehung von Eltern oder Eltern-Ersatzpersonen (Pflegeeltern, gesetzliche Betreuer, Bezugserzieher in stationären Einrichtungen). Die Eltern von Kindern, die sexuelle Gewalt ausüben, sind in einem besonderen Dilemma, weil sie sich einerseits loyal ihrem Kind gegenüber fühlen und verhalten, sich aber anderseits klar zum Delikt des Kindes positionieren müssen.d. h. es als Tatsache akzeptieren und weder bagatellisieren noch verdrängen sollen. Nicht selten sind sie selbst verstrickt und/oder fühlen sich schuldig, ihre elterliche Verantwortung nicht angemessen ausgeübt zu haben.

Zielgruppe: Kinder sowie deren Eltern/Sorgeberechtigte
Alter: Von 5 bis 13 Jahren
Umfang: 1 x pro Woche mindestens 1 Termin Einzelarbeit mit dem Kind und den Eltern
Dauer: nach Bedarf (in der Regel 6 Monate bis 1 Jahr)
Kosten: pro Woche 3-4 Fachleistungsstunden pro Kind/Eltern
Gesetztesgrundlage: § 27a nach SGB VIII KJHG