Fachberatung

Fachberatung

Wir beteiligen uns an Hilfeplangesprächen oder beraten Institutionen, Behörden und Einzelpersonen bei akuten oder schwierigen Fällen.

Für die Bremer Jugendämter: Nach demVerfahrenskatalog zum Umgang bei Verdacht auf innerfamiliäre sexuelle Gewaltdes Amtes für Soziale Dienste kann zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos die Fachstelle für Gewaltprävention in HelferInnen-Konferenzen mit einbezogen werden. (S.16, Checkliste 2)

Beispielhafte Anlässe für eine Fachberatung sind:

      • In einem Jugendwohnheim missbraucht ein 14-jähriger Junge einen 9-jährigen Mitbewohner. Die Leitung und das Team müssen entscheiden, ob der jugendliche Täter in der Einrichtung verbleiben kann.
      • Im Rahmen einer Trennungssituation wird ein Vater beschuldigt, seine 8jährige Tochter bei einem Besuchswochenende sexuell missbraucht zu haben. MitarbeiterInnen des Jugendamtes sind unschlüssig, wie die Verdachtsmomente zu bewerten sind.
      • In einer Schule wird ein Lehrer beschuldigt, eine Schülerin der 9.Klasse sexuell belästigt zu haben. Schulleitung und Kollegium sind gespalten.
      • Ein Betreuer in einer Wohngruppe der Jugendhilfe wird wiederholt offen bedroht. Obwohl der vermeintliche Rädelsführer die Gruppe wechseln musste, ändert sich die aggressive Grundstimmung nicht.
      • Der Fußballtrainer eines Sportvereins soll mehrere Jungen sexuell missbraucht haben. Eine Strafanzeige ist noch nicht gestellt worden. Der Vereinsvorstand befürchtet eine Beschädigung des guten Rufes des Sportvereins und ist unsicher, welche weiteren Schritte nach der Aufdeckung eingeleitet werden sollen.

Kosten: Der Stundensatz für eine Fachberatung beträgt 80,00 € (Stand 10/2014)